
Amazon-Händler haften für Empfehlungs-Mails
Die Funktion von Amazon, mit der Produkten per E-Mail an Freunde oder Bekannte geschickt werden können, ist laut OLG Hamm wettbewerbswidrig. Es sei die Pflicht der Händler, die Angebotsseite auf Wettbewerbsverstöße hin zu untersuchen.


