
HDE gegen Kartellaufsicht durch Verbraucher
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände gegen Kartellsünder einzuführen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände gegen Kartellsünder einzuführen.
Die Ausweitung der Klagebefugnis führe womöglich zu einer unnötigen und kostenträchtigen Prozessflut, befürchtet Genth. Bisher steht die Möglichkeit der Klage gegen Kartellverstöße mit der Zielsetzung einer Abschöpfung der illegalen Gewinne (so genannte "Vorteilsabschöpfung") nur den Kartellbehörden offen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte allerdings am vergangenen Donnerstag, dass Kartellabsprachen von Unternehmen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben sollten.
"Es ist gut, wenn das Kartellamt Rechtsverstöße feststellt und ahndet. Aber die Verbraucher bleiben auf ihren Schäden sitzen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen anlässlich der Vorstellung des des Bundeskartellamts. "Die Bundesregierung sollte Sammelklagen von Verbrauchern gegenüber Unternehmen erleichtern und nicht ablehnen."
Im Februar dieses Jahres hat das Bundeskartellamt eine Sektorenuntersuchung des Lebensmittelhandels in Deutschland eingeleitet, darüber hinaus laufen seit Anfang 2010 zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen gegen führende Handelsunternehmen und Markenhersteller in Deutschland.