
Lidl muss 25.000 Euro Strafe zahlen
25.000 Euro mögen für Lidl kein großer Betrag sein, aber imagefördernd ist so eine Geldstrafe auch nicht. Der Discounter hatte mit einem veralteten "Warentest"-Urteil geworben.

25.000 Euro mögen für Lidl kein großer Betrag sein, aber imagefördernd ist so eine Geldstrafe auch nicht. Der Discounter hatte mit einem veralteten "Warentest"-Urteil geworben.
Der Discounter habe für eine Matratze mit einem veralteten Testurteil der Stiftung Warentest geworben, begründete die Verbraucherzentrale den Schritt vor Gericht. In der Erklärung der Verbraucherzentrale heißt es: "Erstmals muss ein Unternehmen durch unlautere Werbung erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen." Warentest-Vorstand Gerd Billen sagte: "Unternehmen müssen wissen, dass es teuer werden kann, sich unredlich zu verhalten."
Seit 2004 haben Verbraucherverbände das Recht, Erträge einzuklagen, die Unternehmen durch vorsätzlich unlautere Werbung erzielt haben. Die klagenden Verbände trügen aber ein erhebliches Prozesskostenrisiko, das schnell Existenz bedrohend werden könne.
Aus diesem Grund habe der Verbraucherzentrale Bundesverband im Verfahren gegen Lidl den Streitwert auf nur 25.000 Euro beziffert. Tatsächlich seien die Verbraucherschützer davon ausgegangen, dass das Unternehmen damit bis zu 400.000 Euro zusätzlich verdient habe.
Im vorigen Jahr stand Lild bereits mehrfach in der Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte den unrechtmäßigen Verkauf von Einwegflaschen. Eklatanter waren aber die Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte bei der Ausspionierung von Mitarbeitern.