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Man könnte meinen, die obersten Richter in der Schweiz machen Tabula rasa: erst Uber, jetzt Booking.com. Gestern wurde bekannt, dass der Weltmarktführer seinen Vertragshotels nicht mehr verbieten darf, ihre eigenen Zimmer günstiger zu verkaufen als über Drittportale. Außerdem dürfen sie ihren Kunden Vorteile bieten, wenn sie eben nicht über Megakonzerne wie Booking buchen. Damit kippt in der Schweiz die Paritätsklausel. Ist das richtungsweisend? Yes.




