
Kündigungsseiten dürfen nur der Kündigung dienen
Fitnessketten dürfen auf der Bestätigungsseite einer Onlinekündigung nicht mehr für das Pausieren des Vertrags werben, berichtet Spiegel.de. Der Bundesgerichtshof gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen den Essener Anbieter FitX geklagt hatte. Die Seite habe allein der Kündigungserklärung zu dienen, so der erste Senat, und müsse leicht zugänglich bleiben. Der zweitgrößte deutsche Fitnessanbieter habe die Kündigungsseite bereits angepasst.

